Lärmaktionsplan

Beschluss: Stadtratssitzung 03. Juni 2024

Lärm gehört aktuell zu den größten Umweltbelastungen, die auf den Menschen einwirken. Der ständig anhaltende Geräuschpegel, vor allem vom Verkehr ausgehend, beeinträchtigt die Lebensqualität und kann gesundheitliche Folgen mit sich ziehen. Ein Schritt zur Lärmbekämpfung stellt die Umgebungslärmrichtlinie dar.

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Limbach-Oberfrohna hat in seiner öffentlichen Sitzung am 03.06.2024 (Beschlussvorlage 102/2024) unter Berücksichtigung der formellen Änderungen laut Änderungsantrag das Abwägungsergebnis Stand April 2024 der eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit zum Entwurf des Lärmaktionsplanes 4. Stufe mit Maßnahmenkonzept, Bearbeitungsstand 03/2024, gemäß Anlage zur Vorlage 102/2024 gebilligt und den Bearbeitungsstand April 2024 des Lärmaktionsplanes 4. Stufe mit Maßnahmenkonzept gemäß § 47 d Bundesimmissionsschutzgesetz beschlossen.

Die Kernaufgabe der Lärmaktionsplanung besteht in der Herleitung konkreter Maßnahmen zur Lärmminderung und damit zur Vermeidung oder Verringerung gesundheitsschädlicher Auswirkungen bzw. erheblicher Belästigungen an kartierten Straßen. Die Minderung der Belastung der Anwohner in diesem Sinne geht dabei einher mit der Erhöhung der Attraktivität innerstädtischer Wohnlagen sowie einer nachhaltigen Mobilitätsentwicklung. Im integrativen Ansatz der Lärmaktionsplanung werden gesamtstädtische Planungen und Ziele berücksichtigt, insbesondere verkehrliche und städtebauliche Konzepte, wenngleich der Handlungsspielraum der Großen Kreisstadt Limbach-Oberfrohna entlang der kartierten Straßen aufgrund der Zuständigkeiten begrenzt ist.