Kommunale Wärmeplanung wird derzeit erstellt

Verwaltung will damit Planungs- und Investitionssicherheit für alle Handelnden in der Stadt schaffen

Derzeit erstellt die Stadt Limbach-Oberfrohna eine kommunale Wärmeplanung. Hierfür konnte die KEM Kommunalentwicklung Mitteldeutschland GmbH (KEM) als Dienstleister gewonnen werden. Am 6. November fand die Auftaktveranstaltung mit den Planungsbüros KEM und Mellon Gesellschaft für nachhaltige Infrastruktur mbH statt. Der kommunale Wärmeplan wird für Limbach-Oberfrohna in den nächsten Monaten mit vielen Akteuren aus Wohnungswirtschaft, Versorgungsunternehmen, Schornsteinfegern und Unternehmen erarbeitet. 

Um was geht es eigentlich?
Ein kommunaler Wärmeplan ist das zentrale Werkzeug, um unsere Wärmeversorgung langfristig zu planen, zu gestalten und zielgerichtet umzusetzen. Jede Kommune entwickelt dabei ihren eigenen Weg zu einer klimaneutralen Wärmeversorgung und Gebäudebestand, der die jeweilige Situation und Potenziale vor Ort bestmöglich berücksichtigt.

Für Limbach-Oberfrohna soll die kommunale Wärmeplanung vor allem zwei Fragen beantworten:

•  Welche ist die kosteneffizienteste Lösung für eine klimaneutrale Wärmeversorgung bis zu unserem Zieljahr?

•  Und mit welchen konkreten Maßnahmen können wir diesen Zustand erreichen?

So schaffen wir mit unserem kommunalen Wärmeplan Planungs- und Investitionssicherheit für alle Handelnden in unserer Stadt.

Daher ist es uns als Kommune wichtig, die zentralen Akteure frühzeitig einzubeziehen, sei es durch Informationen oder durch die Einladung zur Teilnahme an einer Projektgruppe (sogenannte Steuerungsgruppe). Denn wir sind uns sicher, dass eine erfolgreiche Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung nur gelingen kann und wird, wenn sie als Gemeinschaftsprojekt verstanden und akzeptiert wird.

Zentrale Akteure sind: aktuelle und zukünftige Strom-, Gas- und Wärmenetzbetreiber und Wärmelieferanten, z.B. Agrargenossenschaften, Bürgergenossenschaften, lokale Wohnungsunternehmen und -genossenschaften mit einer Vielzahl an Gebäuden und deren Vereine, lokale und lokal ansässige Industrie- und Gewerbe-, Handel- sowie Dienstleistungsbetriebe, die für den Wärmebedarf als auch für die Bereitstellung von unvermeidbarer Abwärme eine Rolle spielen.

Mehr zum Thema erfahren Sie hier:

Die Wärmeplanung in Limbach-Oberfrohna wird mit einem Fördersatz von 90 Prozent mit Geldern der Kommunalrichtlinie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages" gefördert.
Durch die Förderung wird die kommunale Wärmeplanung am streng am technischen Annex der Kommunalrichtlinie und Zuwendungsbestimmungen durchgeführt.
Wir orientieren uns trotzdem am Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze, dass zum 1. Januar 2024 in Kraft getreten ist.

Für die Erstellung der kommunale Wärmeplanung in Limbach-Oberfrohna ist laut Förderung der Zeitraum von 12 bis 18 Monaten vorgesehen.

Der kommunale Wärmeplan ist dynamisch und muss an neue Anforderungen, wirtschaftlich verfügbare Technologien angepasst und wird alle fünf Jahre aktualisiert werden, bis die Wärmeversorgung der Kommune vollständig dekarbonisiert und klimaneutral ist. Seine Ergebnisse und Maßnahmenvorschläge dienen den politischen Gremien der Kommune und der Kommunalverwaltung als Grundlage für die zukünftige Gebiets- und Energieplanung. Während des gesamten Prozesses gilt es, die Inhalte anderer Vorhaben der Kommune, etwa die der Bauleit- oder Regionalplanung, zu berücksichtigen.

Die Bestandsanalyse mit Energie- und Treibhausgasbilanz umfasst die Erhebung der Wärmeverbräuche / -bedarfe im Stadtgebiet, die Analyse der Gebäude- und Siedlungstypen, die Ermittlung der Beheizungsstruktur der Wohn- und Nichtwohngebäude sowie die Erfassung der vorhandenen Gas- und Wärmenetze oder größerer Heizzentralen und Speicher.

In der anschließenden Potenzialanalyse werden Potenziale erneuerbarer Energien und lokaler Abwärme ermittelt und mögliche Energieeffizienzpotenziale in den Sektoren Haushalte, Gewerbe-Handel-Dienstleistungen, Industrie und öffentlichen Liegenschaften identifiziert um den Zielpfad der treibhausgasneutrale Wärmeversorgung bis 2045 zu erreichen. Dafür werden Szenarien für eine unter Einsatz verschiedener Technologien und dafür benötigte Energieeinsparungen, mögliche zukünftige Versorgungsstruktur bestimmt und Kostenprognosen berechnet.

Nach diesem Arbeitsschritt entsteht ein gesamtstädtischer Überblick. Daraus abgeleitet werden in der Steuerungsgruppe zwei bis drei Fokusgebiete ausgesucht, die bezüglich einer klimafreundlichen Wärmeversorgung genauer untersucht werden. Für die Fokusgebiete sind zusätzlich konkrete, räumlich verortete Umsetzungspläne zu erarbeiten.

Parallel zur Erarbeitung des Wärmeplanung werden sämtliche betroffene Verwaltungseinheiten und weitere relevante Akteure, insbesondere Energieversorger und Netzbetreiber von Anfang an mit eingebunden. Diese Akteure und weitere Experten sind Mitglieder der Steuerungsgruppe. Diese bildet sich zu Projektbeginn und begleitet, diskutiert, kommentiert und trifft wichtige Entscheidungen der kommunalen Wärmeplanung. Der beauftragte Dienstleister liefert dafür die Datenbasis.

Zur Sicherstellung der dauerhaften Verankerung und Umsetzung der Wärmeplanung bei allen relevanten Akteuren wird eine Verstetigungsstrategie entwickelt.
Zur Evaluierung der Maßnahmenumsetzung in den folgenden Jahren gibt eine Controllingstrategie Indikatoren und Rahmenbedingungen für Datenerfassung und -auswertung an.
Die flankierenden Kommunikationsstrategie sorgt für die konsens- und unterstützungsorientierte Zusammenarbeit mit allen Zielgruppen.

Mit dem kommunalen Wärmeplan entsteht keine Pflicht für Gebäudeeigentümer oder Unternehmen bezüglich der Nutzung bestimmter Energie- und Wärmequellen.

Die Wärmeplanung schafft Transparenz darüber welche treibhausgasneutrale Energiequelle perspektivisch im Gemeindegebiet am besten verfügbar sein wird. So wird an dem zu erstellenden Wärmeplan etwa abzulesen sein, ob in Bereichen Fernwärme verfügbar oder deren Ausbau vorgesehen ist, ob Voraussetzungen für die Errichtung von Nahwärmenetzen bestehen oder welche Umweltwärmequellen wie etwa Geothermie vorhanden sind.

Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken können somit besser planen, welche Investitionen in die Energieversorgung zu welchem Zeitpunkt die für sie wirtschaftlichste ist und welche Technologien genutzt werden können.

Konkrete Regelungen für alle, die neu bauen oder deren bisherige Heizung zum Austausch ansteht, legt das beschlossene Gebäudeenergiegesetz (GEG) fest.

Mieterinnen und Mieter haben mit der Wärmeplanung einen Überblick darüber wann ein Umstieg auf eine klimaneutrale Versorgung in Quartier, der Straße, Wohngebäude stattfinden kann.

Gebiete in der Kommune die zunächst nicht für eine Wärmenetzlösung in Frage kommen werden als dezentrales Versorgungsgebiet bestimmt. Gebäude in diesem Gebiet werden aktuell durch eine eigene dezentrale Gas- oder Ölheizung versorgt. Zukünftig kann hier eine Wärmepumpe eine mögliche Lösung sein. Als Voraussetzung muss dafür ein Anschluss an ein ausgebautes Stromnetz möglich sein, denn Wärmepumpen führen in Haushalten zu einem erhöhten Stromverbrauch.

Wärmepumpen sind im Grundsatz überall nutzbar, wo das Stromnetz entsprechend ausgebaut ist. Trotz dezentraler PV-Anlagen auf den einzelnen Gebäuden ist bei einer großflächigen Umstellung der Wärmeversorgung auf Wärmepumpen ein erheblicher Ausbau des Stromnetzes erforderlich. Ab dem 1. Januar 2024 erhöhen die Netzbetreiber die Netzentgelte von derzeit 3,12 Cent je Kilowattstunde auf 6,43 Cent, was zu höheren Endkundenpreisen führt.

Der Wärmeplan prüft auch andere lokal verfügbare Technologien und Potenziale. So werden alle Arten von Umweltwärme, wie beispielsweise Abwasserwärme oder industrielle Abwärme mit untersucht. Die Umstellung des Erdgasnetzes auf die punktuelle Nutzung von Wasserstoff könnte eine Ergänzung sein. Ob Wasserstoff in Limbach-Oberfrohna tatsächlich eine Rolle spielen könnte, wird sich bei Konkretisierungsplanung in den ausgewählten Fokusgebieten und Maßnahmenplänen zeigen.

Die Wärmeplanung ist technologieoffen und setzt die Vorgaben nach Wärmeplanungsgesetz und Gebäudeenergiegesetz um. Dennoch wird der erste Wärmeplan nicht für jedes Gebäude bereits eine Lösung enthalten. Der Wärmeplan wird weiterentwickelt. Wenn Wasserstoff, Brennstoffzellen oder andere Technologien verfügbar sind, werden diese als Alternativen auch im Wärmeplan abgebildet werden.

Die Wärmeplanung ist eine strategische Planung. Die Ergebnisse der Wärmeplanung sind rechtlich nicht verbindlich. Ein Anspruch auf eine bestimmte Versorgung besteht nach dem Wärmeplanungsgesetz nicht.

Am 1. Januar 2024 treten gleichzeitig mit dem Wärmeplanungsgesetz Änderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) in Kraft. Das GEG befasst sich in Abgrenzung zum WPG nicht mit dem Thema Planung und den Anforderungen an Wärmenetze, sondern enthält konkrete Vorgaben für Heizungsanlagen in Gebäuden.

Durch die Wärmeplanung wird es Bürgerinnen und Bürgern ermöglicht, sich bei der Entscheidung für eine klimafreundliche Heizung an den Inhalten der Wärmepläne zu orientieren.