Wohngeld

Wie kann ich Wohngeld in Limbach-Oberfrohna beantragen?

Sofern keine aufstockenden Leistungen nach dem SGB II (Jobcenter) oder SGB XII (Sozialamt) beantragt wurden bzw. bezogen werden, besteht die Möglichkeit, Wohngeld zu beantragen.

Wohngeld wird in Form von Mietzuschuss (Mieter von Wohnraum, Bewohner einer Wohnung im eigenen Mehrfamilienhaus, Heimbewohner) oder Lastenzuschuss (Eigentümer von Wohnraum) nur für selbst genutzten Wohnraum gewährt.

Die Höhe des Wohngeldes richtet sich dabei nach folgenden Größen:

  • Anzahl der Haushaltsmitglieder
  • zu berücksichtigende Miete/ bzw. Belastung
  • anrechenbares Einkommen

Um Wohngeld beziehen zu können, ist es erforderlich, einen Antrag zu stellen und die Angaben im Antrag mit Nachweisen (z.B. Meldebescheinigung, Mietvertrag, Kontoauszug zum Nachweis der Mietzahlung, Kontoauszug Kabelgebühr, Lohnabrechnungen, Rentenbescheide, Bescheid über Arbeitslosengeld I, Bescheinigung der Krankenkasse über das tägliche Krankengeld brutto/ netto usw.) zu belegen. Der Zuschuss wird nicht rückwirkend gewährt, es zählt der Antragseingang in der Wohngeldbehörde. Noch fehlende Unterlagen können nachgereicht werden.

Das Antragsformular finden Sie hier.

 

Die Mitarbeiterinnen der Wohngeldbehörde sind Ihnen gern bei Fragen zur Antragstellung behilflich.

Buchstaben A bis L: Buchstaben M bis Z:
Frau Ines Hüfner Frau Annett Nitzsche

Informationen des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen zum Wohngeld sowie einen unverbindlichen Wohngeldrechner finden Sie hier beziehungsweise im unten angehängten Flyer.

Informationen des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung zum Wohngeld sowie die Möglichkeit einen Onlineantrag zu stellen, finden Sie hier.

Zur Orientierung, ob sich bei Ihnen ein Wohngeldanspruch errechnen würde, können die Einkommensgrenzen herangezogen werden. Die Aufstellung finden Sie im angehängten Dokument: