Verlust von Dokumenten

Ablauf - Unterlagen - Formulare - Fristen - Kosten - Rechtsvorschrift


Bei dem Verlust eines Personaldokumentes ist unverzüglich die ausstellende Behörde, d. h. das Bürgerbüro zu informieren. Das gleiche gilt für den Fall, dass das Dokument wiedergefunden wurde.


Ablauf

Sie sprechen persönlich im Bürgerbüro vor und zeigen hier den Verlust des Dokumentes an. Es wird dann eine Verlustanzeige gefertigt. Das Polizeirevier Limbach-Oberfrohna wird von uns informiert. Über die Polizei wird das Dokument zur Fahndung ausgeschrieben.

Es ist somit wichtig, dass bei Wiederauffinden das Dokument zunächst nicht benutzt wird und das Bürgerbüro über das Wiederauffinden eine Information erhält.


Notwendige Unterlagen

Zum Nachweis Ihrer Identität bringen Sie folgende Unterlagen mit:

  • Geburts- oder Eheurkunde
  • Reisepass oder
  • Führerschein
  • Anzeigenbescheinigung, falls bereits bei der Polizei eine Anzeige erfolgt ist.

Formulare, die Sie aus unserem Formularservice herunterladen können:

Im Anhang finden Sie eine

  • Anzeige über den Verlust von Personalausweis/ Reisepass

Bearbeitungsfristen:

sofort


Folgende Bearbeitungsgebühren/Kosten entstehen:

Die Verlustanzeige erfolgt gebührenfrei.


Beachten Sie bitte nachfolgend aufgeführte Rechtsvorschriften:

Personalausweisgesetz, Sächsisches Gesetz über Personalausweise und zur Ausführung des Passgesetzes (SächsPersPassG), Passgesetz, Passverordnung