Sachsen verschärft Corona-Regeln

FFP2-Maskenpflicht in öffentlichen Räumen, Anzahl bei Treffen wird begrenzt, Böllerverbot zu Silvester in der Öffentlichkeit

Ab 28. Dezember gelten wegen der erhöhten Ansteckungsgefahr durch die Virusvariante Omikron verschärfte Regeln in Sachsen. Die Landesregierung hat am 21. Dezember unter anderem eine verschärfte Maskenpflicht beschlossen. So muss in geschlossenen Räumen von öffentlichen Einrichtungen, Behörden, Betrieben, Läden und bei körpernahen Dienstleistungen eine FFP2-Maske getragen werden. Kinder unter 6 Jahren sind davon ausgeschlossen, bis 16 Jahre reicht nach wie vor eine medizinische Mund-Nasenbedeckung. Zudem gibt es verschärfte Kontaktbeschränkungen. Nur noch 10 Personen dürfen sich miteinander treffen - auch hier sind Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren ausgenommen. Für Beerdigungen wird die Teilnehmerzahl auf 20 begrenzt - es gilt zudem die 3G-Regel. Ansonsten bleiben bis 9. Januar die bisherigen Regeln bestehen.

Es wird zudem auf das „Böllerverbot“ zu Silvester in der Öffentlichkeit hingewiesen. Das Böllerverbot gilt für Feuerwerkskörper der Kategorie F2, das sind solche Feuerwerkskörper, die ausschließlich für den Gebrauch im Freien zugelassen sind. Verboten ist es, außerhalb der eigenen Unterkunft, Feuerwerkskörper mit sich zu führen und abzubrennen. Mit der eigenen Unterkunft sind das Wohnhaus oder die Wohnung sowie das dazugehörige Außengelände gemeint.

Mehr Infos auch unter www.coronavirus.sachsen.de