Bundestagswahl am 23. Februar - Informationen zur Briefwahl
Briefwahlunterlagen und Wahlscheine können frühestens ab dem 3. Februar online beantragt werden / Briefwahlstelle öffnet am 3. Februar
Die Briefwahlstelle im Haus F des Rathauses, Rathausplatz 1, 09212 Limbach-Oberfrohna, hat ab dem 3. Februar 2025 zu folgenden Zeiten geöffnet:
Montag 9:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 9:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch 9:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 9:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr
Freitag 9:00 - 12:00 Uhr
Freitag, 21. Februar 2025 9:00 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr
In der Briefwahlstelle können die Bürger von Limbach-Oberfrohna und Niederfrohna Wahlscheine und Briefwahlunterlagen für die Bundestagswahl am 23. Februar 2025 persönlich beantragen und die Briefwahl sofort an Ort und Stelle ausüben.
Ausschließlich für die gesetzlich geregelten Ausnahmefälle hat die Briefwahlstelle auch am Samstag, den 22. Februar 2025 von 9:00 - 12:00 Uhr und am Sonntag, den 23. Februar 2025 von 8:00 - 15:00 Uhr geöffnet.
Briefwahlunterlagen und Wahlscheine können auch schon vor dem 3. Februar 2025 schriftlich mittels des Wahlscheinantrags auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung oder ab dem 3. Februar 2025 online unter www.limbach-oberfrohna.de beantragt werden. Die Unterlagen werden Ihnen dann zugesandt.
Aufgrund des vorgezogenen Wahltermins wird die Stadt die Briefwahlunterlagen voraussichtlich erst am Freitag, den 7. Februar 2025 erhalten. Das bedeutet, dass die persönliche Ausübung der Briefwahl in der Briefwahlstelle und der Versand der Wahlscheine und Briefwahlunterlagen voraussichtlich erst ab Montag, den 10. Februar 2025 möglich sein werden.