Grundsteuerreform 2025

Aktueller Stand der Grundsteuerbescheide und Hinweise zum Widerspruchsverfahren

Der Fachbereich Finanzen der Stadtverwaltung möchte über den aktuellen Stand der Grundsteuerreform 2025 und wichtige Hinweise zum Zahlungs- und Widerspruchsverfahren informieren:

Mittlerweile wurden rund 95 Prozent aller Grundsteuerfälle vom Finanzamt an die Stadt übermittelt und durch uns erfasst. Für diese Fälle wurden bereits Grundsteuerbescheide versandt. Die verbleibenden 5 Prozent werden von der Stadt bearbeitet, sobald das Finanzamt die notwendigen Daten bereitstellt. Falls Sie bisher noch keinen Grundsteuerbescheid erhalten haben, gehören Sie mit hoher Wahrscheinlichkeit zu dieser Gruppe.

Bearbeitung von Widersprüchen
Aktuell haben wir etwa 300 Widersprüche gegen Grundsteuerbescheide zu bearbeiten. Aufgrund der hohen Anzahl an Anträgen erfolgt die Bearbeitung in chronologischer Reihenfolge. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass es aufgrund der Vielzahl an Fällen zu längeren Bearbeitungszeiten kommen kann. Wir bitten daher um Ihr Verständnis, dass die Bearbeitung einige Monate in Anspruch nehmen wird und bitten Sie, von Rückfragen während dieses Prozesses abzusehen.

Wichtiger Hinweis zur Zahlung der Grundsteuer
Bitte beachten Sie, dass der im Grundsteuerbescheid festgesetzte Betrag auch dann fristgerecht zu überweisen ist, wenn ein Widerspruch eingelegt wurde. Andernfalls wird automatisch ein Mahnverfahren eingeleitet, das zu zusätzlichen Gebühren und Säumniszuschlägen führen kann. Um unnötige Kosten zu vermeiden, empfehlen wir dringend, die Zahlungsfrist einzuhalten.


Fragen zu den Besteuerungsgrundlagen (zur Bewertung der Grundstücke, zur Festsetzung des Messbetrags) fallen ausschließlich in die Zuständigkeit des Finanzamtes Zwickau. Die Stadtverwaltung kann hierzu keine Auskünfte erteilen. Wir empfehlen Ihnen, sich bei entsprechenden Anliegen direkt an das Finanzamt Zwickau zu wenden. Dieses erreichen Sie unter der allgemeinen Telefonnummer: 0375/283680.