Neues „BildungsTicket“ für Schülerbeförderung
Wichtige Infos zur Beantragung - Stichtag 30. April - Bezahlung nur an das zuständige Unternehmen
Irrtümlicherweise beantragen hunderte Eltern das „BildungsTicket“ für die ÖPNV-Schulfahrten ihrer Kinder beim Zweckverband Verkehrsverbund Mittelsachsen (ZVMS). Der Verkehrsverbund weist darauf hin, dass die Anträge ab Schuljahr 2022/23, wie bereits mitgeteilt, an die Verkehrsunternehmen gerichtet werden müssen.
Der Vertrieb des Tarifproduktes „BildungsTicket“ erfolgt - wie alle Abonnements - über die Verkehrsunternehmen selbst. Eltern, die Fragen zum Antrag haben, wenden sich bitte direkt an ihr Verkehrsunternehmen, welches sie im Abo-Antrag angekreuzt haben.
Hier die Kontaktdaten:
- Chemnitzer Verkehrs-AG (CVAG), Mobilitätszentrum, Postfach 114, 09001 Chemnitz, Tel.: 0371 2370-333, kontakt@cvag.de
- City-Bahn Chemnitz GmbH (CBC), Kundencenter in der Bahnhofshalle, Bahnhofstraße 1, 09111 Chemnitz, Tel.: 0371/495795-222, kontakt@city-Bahn.de
- DB Regio AG Region Südost (DB), Abwicklung des Abonnements durch DB Vertrieb GmbH, Abo-Center Berlin, Postfach 800329, 21003 Hamburg,Tel.: 030/80921299, abo-vms@bahn.de
- Freiberger Eisenbahngesellschaft mbH (FEG), Carl-Schiffner-Straße 26, 09599 Freiberg, Tel.: 03731/300777, info@freiberger-eisenbahn.de
- Mitteldeutsche Regiobahn (MRB) c/o Transdev Service GmbH, im Auftrag der Transdev Regio Ost GmbH, Passage 3 - 5, 17034 Neubrandenburg, Tel.: 0341/231898-288, info@mitteldeutsche-regiobahn.de
- REGIOBUS Mittelsachsen GmbH (RBM), Altenburger Straße 52, 09648 Mittweida, Tel.: 03727 968-0, info@regiobus.com
- Regionalverkehr Erzgebirge GmbH (RVE) - zuständig für alle RVE-Standorte -, Geyersdorfer Straße 32, 09456 Annaberg-Buchholz, Tel.: 03733/151-0, info@rve.de
- Regionalverkehr Westsachsen GmbH (RVW), Crimmitschauer Straße 36f, 08056 Zwickau, Tel.: 0375/35560, info@rvw-zwickau.de
- Städtische Verkehrsbetriebe Zwickau GmbH (SVZ), Bosestraße 33, 08056 Zwickau, Tel.: 0375/213384, info@svz-nahverkehr.de
Wir bitten nochmals alle Eltern, die Ihren Antrag noch nicht abgeschickt haben, diesen unbedingt an das im Antrag angekreuzte Verkehrsunternehmen zu richten. Alle bislang beim ZVMS eingegangenen Anträge werden an die Verkehrsunternehmen weitergeleitet. Dies geschieht in erster Linie um sicherzustellen, dass die Anträge fristgemäß in den Verkehrsunternehmen bearbeitet werden können, um einen reibungslosen Start ins neue Schuljahr zu ermöglichen.
„BildungsTicket“ für Schüler: Das müssen Eltern bei der Bezahlung zwingend beachten!
Teilweise kommen Fehlbuchungen im Zweckverband an - einfach nur Antrag ausfüllen und an Verkehrsunternehmen senden
Mit Einführung des „BildungsTickets“ für den Schülerverkehr in den Landkreisen haben sich auch Änderungen der Zahlungsweise für die Eltern ergeben. Der ZVMS weist aus aktuellem Anlass darauf hin, dass der Betrag nur beim jeweils ausgewähltem Verkehrsunternehmen zu bezahlen ist. Die Überweisung des Geldes erfolgt erst nach Aufforderung von dort beziehungsweise durch Lastschrift.
Wie aus dem Abo-Antrag für das „BildungsTicket“ unter Punkt 5 hervor geht, sind die Verkehrsunternehmen die Vertragspartner. Bei diesen sind alle Zahlungen zu leisten.
Bis zum Schuljahr 2021/22 waren alle Zahlungen für die Schülerbeförderung (alte „SchülerVerbundKarte“) über den ZVMS erfolgt.
Der Zweckverband bittet alle Eltern, den Wortlaut des neuen Antrags zu berücksichtigen und den Betrag NICHT an den ZVMS zu überweisen, um den reibungslosen Start ins Schuljahr 2022/23 zu gewährleisten.
In den vergangenen Tagen kam es zu vereinzelten Online-Einzahlungen von Eltern beim ZVMS. Das Geld wird an die Eltern automatisch zurücküberwiesen, ohne dass diese etwas veranlassen müssen.
Pressemitteilung VMS
Anmerkung der Redaktion:
Der oben genannte Antrag müsste inzwischen allen Eltern per Post zugegangen sein. Falls dies nicht der Fall ist, kann er hier heruntergeladen werden: https://www.vms.de/schuelerbefoerderung/aktuelles/
Dort befindet sich zudem eine Liste mit der Zuordnung der Linien zu den Verkehrsunternehmen. Es sollte das Verkehrsunternehmen gewählt werden, welches Ihr Kind am häufigsten nutzt.