Bebauungsplan "Am Friesenweg"

Billigungs- und Auslegungsbeschluss

Die Große Kreisstadt Limbach-Oberfrohna plant die städtebauliche Neuordnung und nachhaltige Entwicklung des Gebietes „Am Friesenweg“. Zu diesem Zweck wird ein zweistufiges Bebauungsplanverfahren mit integriertem Grünordnungsplan und Umweltprüfung gemäß § 2 ff. BauGB Baugesetzbuch durchgeführt.
Bereits am 06.04.1998 wurde durch den Stadtrat mit Vorlage 047/1998 ein Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 15 „Burgstädter Straße/ Friesenweg“ gefasst. Die Bekanntmachung des Beschlusses erfolgte im Stadtspiegel Nr. 9 am 29.04.1998. Der Bebauungsplan Nr. 15 „Burgstädter Straße/ Friesenweg“ hatte keine Rechtskraft erlangt, da kein entsprechendes Bebauungsplanverfahren gemäß Baugesetzbuch durchgeführt wurde.

Am 27.01.2025 hat der Stadtrat der Großen Kreisstadt Limbach-Oberfrohna in seiner öffentlichen Sitzung (Beschlussvorlage 005/2025) den Aufhebungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 15 "Burgstädter Straße/Friesenweg" und den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan "Am Friesenweg" gefasst. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes "Am Friesenweg" umfasst eine Gesamtfläche von ca. 9,2 ha mit den folgenden Flurstücken: 570/1, 922/25, 923/8, 923/10, 923/11, 923/12,
923/d sowie Teilflächen der Flurstücke 899/4, 915, 924/12, 1006/2 und 1006/6 der Gemarkung Limbach. Der Geltungsbereich zum in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan "Am Friesenweg" ist in der Anlage 1 dargestellt.

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Limbach-Oberfrohna beschloss weiterhin am 06.04.1998 die Satzung über das Vorkaufsrecht nach § 25 BauGB für das Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 15 „Burgstädter Straße/Friesenweg“ in Limbach-Oberfrohna zur Sicherung der Planung. Die Vorkaufsrechtssatzung erstreckte sich über das Gebiet des in Anlage 3 dargestellten Geltungsbereichs. Mit neuem Aufstellungsbeschluss änderten sich sowohl Geltungsbereich, als auch Inhalte der Planung. Aus diesem Grund fasste der Stadtrat am 27.01.2025 in seiner öffentlichen Sitzung (Beschlussvorlage 007/2025) den Beschluss zur Aufstellung der Satzung über das Vorkaufsrecht gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB für das Gebiet des Bebauungsplanes „Am Friesenweg“ in Limbach-Oberfrohna und hob die alte Satzung auf. Die geltende beschlossene Satzung ist in der Anlage einzusehen.

Ebenfalls zur Sicherung der Planung wurde am 27.01.2025 in der öffentlichen Sitzung des Stadtrates (Beschlussvorlage 008/2025) die Satzung über die Veränderungssperre gemäß §§ 14, 16 und 17 für das Gebiet des Bebauungsplanes „Am Friesenweg“ in Limbach-Oberfrohna beschlossen. Auch diese Satzung ist in der Anlage einzusehen.

Der Geltungsbereich der beiden Satzungen zur Plansicherung entspricht dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes "Am Friesenweg", der in Anlage 1 dargestellt ist.

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Limbach-Oberfrohna hat in seiner öffentlichen Sitzung am 07.04.2025 (Beschlussvorlage 033/2025) den Billigungs- und Auslegungsbeschluss zum Vorentwurf des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan „Am Friesenweg“ in Limbach-Oberfrohna einschließlich Begründung und Umweltbericht (Bearbeitungsstand Februar 2025) beschlossen. Planungsziel ist die Entwicklung einer kleinteiligen, vielfältigen, nachhaltigen und durchmischten Nutzungsstruktur im unbeplanten Siedlungsbereich. Sowohl Wohn- als auch Misch- und gewerbliche Nutzung sollen etabliert werden. Die Integration der Klimaanpassung ist wichtiger Bestandteil der Aufgaben des Bauleitplanverfahrens. Die Grundsätze in § 1 Abs. 5 und § 1a Abs. 5 BauGB, die die Förderung klimaresilienter Städte untermauern und den Aspekt der Klimaanpassung verbindlich in die städtebauliche Abwägung integrieren, werden berücksichtigt.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf erfolgt im Zeitraum vom 12. Mai 2025 bis einschließlich 16. Juni 2025 durch Veröffentlichung im Internet auf der Seite der Stadt Limbach Oberfrohna unter https://www.limbach-oberfrohna.de/de/bauleitplanungdetail/bebauungsplan-am-friesenweg.html sowie auf dem zentralen Landesportal Sachsen unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de. Als zusätzliche leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit werden die Unterlagen im oben genannten Zeitraum für jedermann zu den Dienstzeiten in der Stadtverwaltung Limbach-Oberfrohna, Rathausplatz 1, 09212 Limbach-Oberfrohna, Zimmer F 112, Fachbereich IV – Stadtplanung öffentlich ausgelegt. Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist wird allen an der Planung interessierten Gelegenheit
zur Äußerung und Erörterung gegeben. Details zur Abgabe von Stellungnahmen können der Bekanntmachung zum Billigungs- und Auslegungsbeschluss in der Anlage entnommen werden.

Gleichzeitig werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, nach § 4 Abs. 1 BauGB von der Planung unterrichtet und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung aufgefordert sowie die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchgeführt.