Was muss ich bei der Beantragung eines Reisepasses beachten?

Zuständigkeit - Voraussetzungen - Ablauf - Unterlagen - Formulare - Merkblätter - Fristen - Kosten - Sonstiges - Rechtsvorschrift


Zuständigkeit

Die große Kreisstadt Limbach-Oberfrohna ist für die hier mit Hauptwohnung gemeldeten Personen Personalausweis- und Passbehörde. Dieser Aufgabenbereich wird durch das Bürgerbüro erledigt.


Voraussetzungen

Voraussetzung für die Ausstellung eines Reisepasses ist, dass Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.


Ablauf

Ein Reisepass wird grundsätzlich für Reisen außerhalb der Europäischen Union benötigt.

Der Reisepass muss persönlich beantragt und eigenhändig unterschrieben werden.

Die Gültigkeitsdauer ist vom Alter abhängig. Vor Vollendung des 24. Lebensjahres gilt er 6 Jahre, ab Vollendung des 24. Lebensjahres 10 Jahre.

Für den Antrag werden folgende Angaben benötigt:

  • Familienname, ggf. Geburtsname
  • Vornamen
  • Doktorgrad
  • Tag und Ort der Geburt
  • Größe
  • Augenfarbe
  • Wohnort
  • Staatsangehörigkeit
  • Ordens- und Künstlername
  • Abgabe der Fingerabdrücke

Die Abgabe der Fingerabdrücke ist Pflicht. In der Regel wird vor Ort ab dem vollendetem 6. Lebensjahr der rechte und linke Zeigefinger erfasst.

Die Aufnahme des biometrischen Passfotos können Sie selbst vor Antragstellung des Dokumentes im Bürgerbüro vornehmen. Dafür steht Ihnen im Wartebereich ein Selbstbedienungs-Terminal zur Erstellung von digitalen biometrischen Passbildern zur Verfügung. Die Gebühr dafür beträgt 9,90 EUR.

Für Personen unter 18 Jahren ist grundsätzlich ein gemeinsamer Antrag der Sorgeberechtigten (in der Regel Vater und Mutter) erforderlich. Die Anwesenheit eines sorgeberechtigten Elternteils zur Antragstellung ist ausreichend, wenn die Zustimmung des anderen vorgelegt wird. Die für das Sorgerecht erforderlichen Nachweise sind vorzulegen. Die Anwesenheit des Kindes/Jugendlichen ist ebenfalls erforderlich. Der Reisepass ist ab dem vollendetem 10. Lebensjahr bereits zu unterschreiben.


Notwendige Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Nachweis der aktuellen Namensführung (Geburts- oder Heiratsurkunde, Namenserklärung)
  • ein aktuelles biometrisches Passbild
    Ab 01.05.2025 dürfen nur noch Passbilder in digitaler Form im zertifizierten Verfahren verwendet werden.
  • bei unter 18jährigen die Zustimmungserklärung des sorgeberechtigten Elternteils, der zur Antragstellung nicht mit vor Ort ist und dessen Personalausweis oder Reisepass
  • Nachweis über das Sorgerecht
    - bei alleinigem Sorgerecht: z.B. aktuelle Negativbescheinigung des Jugendamtes
    - gemeinsames Sorgerecht bei nichtehelichen Kindern: gemeinsame Sorgeerklärung vom Jugendamt

Formulare

Im Anhang finden Sie eine:

  • Zustimmungserklärung von Eltern/Sorgeberechtigter

Merkblätter

  • im Anhang finden Sie ein Reisepassmuster

Bearbeitungsfristen:

Die Anträge werden an die Bundesdruckerei versandt und die Reisepässe liegen dann ca. 5 Wochen nach der Antragstellung im Bürgerbüro zur Abholung bereit. Eine Zusage von Lieferzeiten kann seitens der Pass-/ Ausweisbehörden nicht erfolgen.

Express-Reisepässe können nach 1 Woche abgeholt werden.


Folgende Bearbeitungsgebühren/Kosten entstehen:

Bei der Antragstellung sind folgende Gebühren zu bezahlen:

  • 70,00 EUR (bei Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben)
  • 37,50 EUR (bei Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben)
  • 32,00 EUR zusätzlich für die Express-Zustellung (1 Woche)
  • 22,00 EUR zusätzlich bei 48seitigen Reisepässen 

Sonstiges

Bei der Abholung ist der alte Reisepass im Bürgerbüro vorzulegen.

Sie können auch eine andere Person zur Abholung bevollmächtigen. Diese muss dann neben der Vollmacht auch den eigenen Personalausweis bzw. Reisepass vorlegen.


Beachten Sie bitte nachfolgend aufgeführte Rechtsvorschriften:

Passgesetz, SächsPersPassG, Passverordnung