Was muss ich bei der Beantragung eines Reisepasses beachten?
Zuständigkeit - Voraussetzungen - Ablauf - Unterlagen - Formulare - Merkblätter - Fristen - Kosten - Sonstiges - Rechtsvorschrift
Zuständigkeit
Die große Kreisstadt Limbach-Oberfrohna ist für die hier mit Hauptwohnung gemeldeten Personen Personalausweis- und Passbehörde. Dieser Aufgabenbereich wird durch das Bürgerbüro erledigt.
Voraussetzungen
Voraussetzung für die Ausstellung eines Reisepasses ist, dass Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.
Ablauf
Zur Beantragung sprechen Sie bitte persönlich im Bürgerbüro vor.
Bei unter 18jährigen Personen ist die Vorsprache eines Sorgeberechtigten notwendig.
Für den Reisepassantrag werden folgende Angaben benötigt:
- Familienname,
- Vornamen
- Doktorgrad
- Tag und Ort der Geburt
- Größe
- Augenfarbe
- Wohnort
- Staatsangehörigkeit
- Fingerabdrücke (in der Regel des rechten und linken Zeigefingers) werden vor Ort ab dem vollendetem 6. Lebensjahr erfasst.
Der Reisepassantragantrag ist ab vollendetem 10. Lebensjahr zu unterschreiben.
Notwendige Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- Geburts- oder Eheurkunde
- ein aktuelles biometrisches Passbild
- bei unter 18jährigen die Zustimmungserklärung des sorgeberechtigten Elternteils, der zur Antragstellung nicht mit vor Ort ist und dessen aktueller Personalausweis oder Reisepass oder die Bestätigung vom Jugendamt über das alleinige Sorgerecht für alleinstehende Sorgeberechtigte
Formulare
Im Anhang finden Sie eine:
- Zustimmungserklärung von Eltern/Sorgeberechtigter
Merkblätter
- im Anhang finden Sie ein Reisepassmuster
Bearbeitungsfristen:
Die Anträge werden an die Bundesdruckerei versandt und die Reisepässe liegen dann ca. 6-10 Wochen nach der Antragstellung im Bürgerbüro zur Abholung bereit. Eine Zusage von Lieferzeiten kann seitens der Pass-/ Ausweisbehörden nicht erfolgen.
Express-Reisepässe können nach 1 Woche abgeholt werden.
Folgende Bearbeitungsgebühren/Kosten entstehen:
Bei der Antragstellung sind folgende Gebühren zu bezahlen:
- 70,00 EUR (bei Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben)
- 37,50 EUR (bei Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben)
- 32,00 EUR zusätzlich für die Express-Zustellung (1 Woche)
- 22,00 EUR zusätzlich bei 48seitigen Reisepässen
Sonstiges
Bei der Abholung ist der alte Reisepass im Bürgerbüro abzugeben.
Sie können auch eine andere Person zur Abholung bevollmächtigen. Diese muss dann neben der Vollmacht auch den eigenen Personalausweis bzw. Reisepass vorlegen.
Beachten Sie bitte nachfolgend aufgeführte Rechtsvorschriften:
Passgesetz, SächsPersPassG, Passverordnung