Was muss ich bei der Beantragung eines Personalausweises beachten?
Zuständigkeit - Voraussetzungen - Ablauf - Unterlagen - Formulare - Fristen - Kosten - Sonstiges - Rechtsvorschrift
Deutsche (im Sinne des Artikel 116 Grundgesetz) sind ab vollendetem 16. Lebensjahr verpflichtet einen Personalausweis zu besitzen. Diese Pflicht entfällt wenn sie im Besitz eines gültigen Reisepasses sind
Zuständigkeit
Die große Kreisstadt Limbach-Oberfrohna ist für die hier mit Hauptwohnung gemeldeten Personen Personalausweis- und Passbehörde. Dieser Aufgabenbereich wird durch das Bürgerbüro erledigt.
Voraussetzungen
Voraussetzung für die Ausstellung eines Personalausweises ist, dass Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.
Ablauf
Der Ausweis muss persönlich beantragt und eigenhändig unterschrieben werden.
Die Gültigkeitsdauer ist vom Alter abhängig. Vor Vollendung des 24. Lebensjahres gilt er 6 Jahre, ab Vollendung des 24. Lebensjahres 10 Jahre.
Es werden folgende Angaben benötigt:
- Familienname, ggf. Geburtsname
- Vornamen
- Doktorgrad
- Tag und Ort der Geburt
- Größe
- Augenfarbe
- gegenwärtige Anschrift
- Staatsangehörigkeit/en
- Ordens- und Künstlername
- Abgabe der Fingerabdrücke
Die Abgabe der Fingerabdrücke ist seit 02.08.2021 Pflicht. In der Regel wird vor Ort ab dem vollendetem 6. Lebensjahr der rechte und linke Zeigefinger erfasst.
Die Aufnahme des biometrischen Passfotos können Sie selbst vor Antragstellung des Dokumentes im Bürgerbüro vornehmen. Dafür steht Ihnen im Wartebereich ein Selbstbedienungs-Terminal zur Erstellung von digitalen biometrischen Passbildern zur Verfügung. Die Gebühr dafür beträgt 9,90 EUR.
Den Personalausweis kann man auch schon vor dem 16. Lebensjahr beantragen.
Dazu ist grundsätzlich ein gemeinsamer Antrag der Sorgeberechtigten (in der Regel Vater und Mutter) erforderlich. Die Anwesenheit eines sorgeberechtigten Elternteils zur Antragstellung ist ausreichend, wenn die Zustimmung des anderen vorgelegt wird. Die für das Sorgerecht erforderlichen Nachweise sind vorzulegen. Die Anwesenheit des Kindes/Jugendlichen ist ebenfalls erforderlich. Der Personalausweis ist ab dem vollendetem 10. Lebensjahr bereits zu unterschreiben.
Notwendige Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- ein aktuelles biometrisches Passbild
Ab 01.05.2025 dürfen nur noch Passbilder in digitaler Form im zertifizierten Verfahren verwendet werden. - Nachweis der aktuellen Namensführung (Geburts- oder Heiratsurkunde, Namenserklärung)
- bei unter 16jährigen die Zustimmungserklärung des sorgeberechtigten Elternteils, der zur Antragstellung nicht mit vor Ort ist und dessen Personalausweis oder Reisepass
- Nachweis über das Sorgerecht
- bei alleinigem Sorgerecht: z.B. aktuelle Negativbescheinigung des Jugendamtes
- gemeinsames Sorgerecht bei nichtehelichen Kindern: gemeinsame Sorgeerklärung vom Jugendamt
Formulare
Im Anhang finden Sie eine:
- Zustimmungserklärung von Eltern/Sorgeberechtigter
Bearbeitungsfristen:
Die Anträge werden an die Bundesdruckerei versandt und die Personalausweise liegen dann ca. 3 Wochen nach der Antragstellung im Bürgerbüro zur Abholung bereit. Eine Zusage von Lieferzeiten kann seitens der Pass-/ Ausweisbehörde nicht erfolgen.
Folgende Bearbeitungsgebühren/Kosten entstehen:
Für Antragsteller die das 24. Lebensjahr vollendet haben beträgt die Gebühr 37,00 EUR.
Für unter 24-jährige Personen beträgt die Gebühr 22,80 EUR.
Sonstiges
Bei der Abholung ist der alte Personalausweis im Bürgerbüro abzugeben.
Sie können auch eine andere Person zur Abholung bevollmächtigen. Diese muss dann neben der Vollmacht auch den eigenen Personalausweis bzw. Reisepass vorlegen.
Beachten Sie bitte nachfolgend aufgeführte Rechtsvorschriften:
Personalausweisgesetz, Sächsisches Gesetz über Personalausweise und zur Ausführung des Passgesetzes (SächsPersPassG)
Seit dem 1. November 2010 kann der neue Personalausweis im Bürgerbüro beantragt werden. Mit der im neuen Dokument integrierten eID-Funktion können sich Bürgerinnen und Bürger künftig im Internet einfach und verlässlich ausweisen. Unter www.personalausweisportal.de können sich Bürgerinnen und Bürger, Firmen und Verwaltungen umfassend über den neuen Ausweis informieren. Das Informations- und Serviceportal gibt Auskünfte zu den neuen Funktionen, zur Handhabung und zum Schutz der persönlichen Daten.