Meldebescheinigungen
Zuständigkeit - Unterlagen - Fristen - Kosten - Rechtsvorschrift
Auf Antrag werden Bescheinigungen über die im Melderegister eingetragenen Daten der Betroffenen ausgestellt. Das sind z.B. Meldebescheinigungen, Meldebescheinigungen für die Familie, Aufenthaltsbescheinigungen für die Eheschließung, Lebensbescheinigungen und Haushaltsbescheinigungen.
Zuständigkeit:
Die Stadtverwaltung ist zuständig für das Stadtgebiet von Limbach-Oberfrohna und Neiderfrohna.
Notwendige Unterlagen:
Personalausweis oder Reisepass
Bearbeitungsfristen:
sofort
Folgende Bearbeitunggebühren/Kosten entstehen:
12,00 EUR
Beachten Sie bitte nachfolgend aufgeführte Rechtsvorschriften:
§18 Bundesmeldegesetz