Parkausweis für schwerbehinderte Menschen beantragen

Verfahrensablauf

  • schriftliche Beantragung des Parkausweises als Betroffener oder Bevollmächtigter bei der zuständigen Stelle

Bitte benutzen Sie das Antragsformular der zuständigen Behörde.

Voraussetzungen

Berechtigte Personenkreise

Parkausweis "Blau"
  • schwerbehinderte Menschen mit einer außergewöhnlichen Gehbehinderung (Merkzeichen aG)
  • blinde Menschen (Merkzeichen Bl)
  • schwerbehinderte Menschen mit beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder vergleichbaren Funktionseinschränkungen 

Parkausweis "Orange"

  • schwerbehinderte Menschen mit den Merkzeichen G und B und
    • einem GdB von wenigstens 70 allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken) sowie
    • gleichzeitig einem GdB von wenigstens 50 für Funktionsstörungen des Herzens oder der Atmungsorgane
  • schwerbehinderte Menschen, die an Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa erkrankt sind, wenn hierfür ein GdB von wenigstens 60 vorliegt
  • schwerbehinderte Menschen mit künstlichem Darmausgang und zugleich künstlicher Harnableitung, wenn hierfür ein GdB von wenigstens 70 vorliegt
  • schwerbehinderte Menschen, die nach versorgungsärztlicher Feststellung den vorgenannten Personenkreisen gleichzustellen sind

Parkausweis "Gelb"

  • schwerbehinderte Menschen mit Merkzeichen G, bei denen wenigstens ein GdB von 70 alleine infolge von Funktionsstörungen der unteren Gliedmaßen und/oder der Lendenwirbelsäule und gleichzeitig ein GdB von wenigstens 50 infolge von Funktionsstörungen des Herzens und/oder der Lunge vorliegt
  • Stomaträger mit doppeltem Stoma (künstlicher Darmausgang und künstliche Harnableitung)
  • vorübergehend Berechtigte, die aufgrund einer Erkrankung, eines Unfalls oder nach einer schweren Operation vorübergehend, aber dennoch für einen längeren Zeitraum an so starken Funktionsstörungen der unteren Gliedmaßen und/oder der Lendenwirbelsäule leiden, dass ihnen vermeidbare Wege erspart werden müssen

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • ausgefülltes Antragsformular
  • Schwerbehindertenausweis beziehungsweise Nachweise, dass die Voraussetzungen erfüllt sind
  • für den "blauen Parkausweis": ein Lichtbild (neuere Aufnahme, ohne Kopfbedeckung, Maße: 35 x 45 mm)
  • für Bevollmächtige: schriftliche Vollmacht und Personalausweis der oder des Antragstellenden (auch in beglaubigter Kopie)

Welche Gebühren fallen an?

gebührenfreie Erteilung empfohlen (nach Ermessen der Behörde)

Welche Fristen muss ich beachten?

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