Einsicht eines Adoptivkindes in Personenstandsunterlagen nehmen

Verfahrensablauf

     

Voraussetzungen

Sie haben das 16. Lebensjahr vollendet.

Welche Unterlagen werden benötigt?

     

Welche Gebühren fallen an?

keine

Welche Fristen muss ich beachten?

keine

Rechtsgrundlage

  • § 61 Personenstandsgesetz (PStG) – Allgemeine Vorschriften für die Benutzung
  • § 62 PStG – Urkundenerteilung, Auskunft, Einsicht
  • § 63 PStG – Benutzung in besonderen Fällen
  • § 64 PStG – Sperrvermerke

Ein Service des Landes Sachsen