Einsicht eines Adoptivkindes in Personenstandsunterlagen nehmen
Verfahrensablauf
Voraussetzungen
Sie haben das 16. Lebensjahr vollendet.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Welche Gebühren fallen an?
keine
Welche Fristen muss ich beachten?
keine
Rechtsgrundlage
- § 61 Personenstandsgesetz (PStG) – Allgemeine Vorschriften für die Benutzung
- § 62 PStG – Urkundenerteilung, Auskunft, Einsicht
- § 63 PStG – Benutzung in besonderen Fällen
- § 64 PStG – Sperrvermerke
Ein Service des Landes Sachsen