Ehrenamtskarte beantragen

Verfahrensablauf

Die Sächsische Ehrenamtskarte beantragen Sie bitte schriftlich auf dem vorgesehenen Formular (zum Abruf hier in Amt24).

  • Füllen Sie das Antragsformular vollständig aus.
  • Lassen Sie den Antrag von der Trägerorganisation bestätigen, für die Sie ehrenamtlich tätig sind.
  • Reichen Sie den Antrag bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung Ihres Wohnortes ein.

Voraussetzungen

  • Mindestalter: 14 Jahre
  • Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt: Freistaat Sachsen (Ausnahmen sind möglich, wenn der Einsatzort in der jeweiligen Gemeinde oder Stadt in Sachsen liegt.)
  • Engagementdauer vor Antragstellung: mindestens 2 Jahre
  • Umfang des Engagements: mindestens 3 Stunden pro Woche
  • Jugendleiter: Erhalt parallel zur Jugendleitercard möglich

Die Trägerorganisation, für die das ehrenamtliche Engagement erfolgt, bestätigt den Inhalt des Antrages. Trägerorganisation kann sein:

  • Spitzenverband der Freien Wohlfahrtspflege, örtlicher Träger der Freien Wohlfahrtspflege
  • Kirchgemeinde
  • gemeinnützige Stiftung
  • gemeinnütziger Verband oder Verein
  • Stadt, Gemeinde, Gemeindeverband

Welche Unterlagen werden benötigt?

Welche Gebühren fallen an?

keine

Welche Fristen muss ich beachten?

Gültigkeit: 01.01.2022 bis 31.12.2024

Rechtsgrundlage

-

Ein Service des Landes Sachsen