Ehrenamtskarte beantragen
Verfahrensablauf
Die Sächsische Ehrenamtskarte beantragen Sie bitte schriftlich auf dem vorgesehenen Formular (siehe –> Formulare und weitere Angebote).
- Füllen Sie das Antragsformular vollständig aus.
- Lassen Sie die Voraussetzungen für den Erhalt der Ehrenamtskarte von der Trägerorganisation bestätigen, für die Sie ehrenamtlich tätig sind.
- Reichen Sie den Antrag bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung Ihres Wohnortes ein. Beteiligt sich die Wohnsitzgemeinde nicht am Programm »Sächsische Ehrenamtskarte« sind die bestätigten Anträge an die Engagementstiftung Sachsen, Königsbrücker Str. 28 - 30, 01099 Dresden, E-Mail: ehrenamtskarte@es-sn.de zu senden.
Voraussetzungen
- Mindestalter von 14 Jahren,
- Wohnsitz, gewöhnlicher Aufenthalt oder Engagement im Freistaat Sachsen,
- Engagement von durchschnittlich drei Stunden wöchentlich,
- bisherige Dauer des Engagements von mindestens zwei Jahren sowie
- ein unentgeltlicher Einsatz für das Gemeinwohl, wobei der Erhalt einer Aufwandsentschädigung von EUR 70,00 pro Monat – beziehungsweise EUR 840,00 im Jahr – dem nicht entgegensteht.
Ausgebildete Jugendleiter können die Sächsische Ehrenamtskarte parallel zur Jugendleitercard erhalten.
Die Trägerorganisation, für die das ehrenamtliche Engagement erfolgt, bestätigt die Voraussetzungen für den Erhalt der Ehrenamtskarte. Trägerorganisationen können sein:
- als gemeinnützig anerkannte Vereine, Verbände und Stiftungen,
- Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege sowie deren Untergliederungen
- Kirchgemeinden und Religionsgemeinschaften sowie
- Gemeinden, Gemeindeverbände und Städte
Welche Unterlagen werden benötigt?
Antragsformular (siehe –> Formulare und weitere Angebote)
Welche Gebühren fallen an?
keine
Welche Fristen muss ich beachten?
Gültigkeit: 01.01.2025 bis 31.12.2027
Rechtsgrundlage
keine
Ein Service des Landes Sachsen