Ehrenamtskarte beantragen
Verfahrensablauf
Die Sächsische Ehrenamtskarte beantragen Sie bitte schriftlich auf dem vorgesehenen Formular (zum Abruf hier in Amt24).
- Füllen Sie das Antragsformular vollständig aus.
- Lassen Sie den Antrag von der Trägerorganisation bestätigen, für die Sie ehrenamtlich tätig sind.
- Reichen Sie den Antrag bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung Ihres Wohnortes ein.
Voraussetzungen
- Mindestalter: 14 Jahre
- Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt: Freistaat Sachsen (Ausnahmen sind möglich, wenn der Einsatzort in der jeweiligen Gemeinde oder Stadt in Sachsen liegt.)
- Engagementdauer vor Antragstellung: mindestens 2 Jahre
- Umfang des Engagements: mindestens 3 Stunden pro Woche
- Jugendleiter: Erhalt parallel zur Jugendleitercard möglich
Die Trägerorganisation, für die das ehrenamtliche Engagement erfolgt, bestätigt den Inhalt des Antrages. Trägerorganisation kann sein:
- Spitzenverband der Freien Wohlfahrtspflege, örtlicher Träger der Freien Wohlfahrtspflege
- Kirchgemeinde
- gemeinnützige Stiftung
- gemeinnütziger Verband oder Verein
- Stadt, Gemeinde, Gemeindeverband
Welche Unterlagen werden benötigt?
Formular: –> Ehrenamtskarte, Antrag auf Erhalt
Welche Gebühren fallen an?
keine
Welche Fristen muss ich beachten?
Gültigkeit: 01.01.2022 bis 31.12.2024
Rechtsgrundlage
-
Ein Service des Landes Sachsen