Sperrzeit, Verlängerung, Verkürzung oder Aufhebung beantragen

Verfahrensablauf

Ihren Antrag können Sie je nach Regelung bei der jeweiligen Behörde schriftlich oder online stellen (siehe —> Onlineantrag).

Online-Antrag

  • Melden Sie sich am Servicekonto an. Besitzen Sie noch kein Servicekonto, richten Sie dieses unter "Kostenfreies Servicekonto registrieren" ein.
  • Betätigen Sie die Schaltfläche unter Onlineantrag.
  • Füllen Sie die Datenfelder nach Anleitung aus und laden die erforderlichen Nachweise hoch. Sie können die Angaben jederzeit zwischenspeichern und zu einem späteren Zeitpunkt vervollständigen. Zwischengespeicherte Versionen finden Sie unter "Meine Onlineanträge" in Ihrem Servicekonto.
  • Sind alle Datenfelder befüllt, schließen Sie die Antragstellung ab. Die Daten werden der zuständigen Stelle übermittelt.
  • Die Bestätigung des Eingangs finden Sie im Posteingang Ihres Servicekontos. Bei eingehenden Nachrichten erhalten Sie eine Benachrichtigung an Ihre persönliche E-Mail-Adresse.

Schriftlicher Antrag

  • Sofern ein Antragsformular verfügbar ist, beziehen Sie dies über Amt24 oder über den eigenen Internetauftritt der Behörde. Ist kein Formular verfügbar, besteht die Möglichkeit der formlosen Beantragung.
  • Reichen Sie den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag mit den erforderlichen Nachweisen bei der zuständigen Behörde ein. Eine elektronische Übersendung ist möglich.

Bestätigung des Eingangs

  • Die zuständige Behörde prüft Ihren Antrag und erteilt Ihnen eine Genehmigung per Bescheid. In den Fällen der Verkürzung oder Aufhebung der Sperrzeit können jederzeit Auflagen erteilt werden.

Voraussetzungen

  • das Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses oder
  • das Vorliegen besonderer örtlicher Verhältnisse

Hinweis: Bitte legen Sie Ihr Anliegen im Antrag konkret dar und begründen dies hinreichend.

Welche Unterlagen werden benötigt?

 mindestens formloser Antrag

Welche Gebühren fallen an?

je nach Verwaltungsaufwand und Bedeutung der Angelegenheit für den Gewerbetreibenden

  • Verlängerung der Sperrzeit: EUR 56,00 bis EUR 335,00
  • Verkürzung der Sperrzeit durch späteren Beginn oder früheres Ende:
    • für vorübergehende Anlässe befristest auf höchstens drei Nächte: EUR EUR 20,00 bis EUR 340,00
    • in sonstigen Fällen: EUR EUR 20,00 bis EUR 350,00
  • Aufhebung der Sperrzeit:
    • für vorübergehende Anlässe befristet auf höchstens drei Nächte: EUR 20,00 bis EUR 350,00
    • in sonstigen Fällen: EUR 20,00 bis EUR 350,00

Welche Fristen muss ich beachten?

keine

Hinweis: Es ist ratsam, die Verlängerung, Verkürzung oder Aufhebung der Sperrzeit frühzeitig zu beantragen.

Rechtsgrundlage

Ein Service des Landes Sachsen