Eintragung in das Wählerverzeichnis bei Umzug (Kommunalwahl)

Verfahrensablauf

  • Melden Sie sich mit Ihrem neuen Hauptwohnsitz bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung an.
  • Das Bürgerbüro / Einwohnermeldeamt wird Sie auf die mögliche Eintragung in das Wählerverzeichnis für die Kreiswahlen hinweisen; Sie können diese gleich persönlich vor Ort beantragen oder ein Antragsschreiben per Post, Telefax oder als E-Mail einreichen.
  • Bei einem Umzug vor dem 16. Tag vor der Wahl erhalten Sie regulär eine Wahlbenachrichtigungskarte; bei einem Umzug innerhalb des Kreisgebiets nach dem 16. Tag vor der Wahl erhalten Sie auf Antrag einen Wahlschein sowie Briefwahlunterlagen für die Kreiswahl in Ihrem neuen Wohnort.

Die Stadt- oder Gemeindeverwaltung Ihres vorherigen Wohnortes wird von Amts wegen informiert und Sie werden in dem dortigen Wählerverzeichnis gestrichen.

Voraussetzungen

  • Sie sind für die jeweilige Wahl wahlberechtigt.
  • Sie melden nach dem 42. Tag vor der Wahl Ihre Hauptwohnung bei der Stadt oder Gemeindeverwaltung an.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Der schriftlich-formlose Antrag sollte mindestens enthalten:

  • die Formulierung Ihres Anliegens "Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis"
  • Ihre Vor- und Nachnamen
  • Ihr Geburtsdatum
  • Ihre neue Wohnanschrift
  • Ihre alte Wohnanschrift
  • Ihre Unterschrift

Welche Gebühren fallen an?

keine

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Eintragung ins Wählerverzeichnis auf Antrag ist bis zum 16. Tag vor der Wahl möglich. Die Erteilung eines Wahlscheins ist bis zum zweiten Tag vor der Wahl, 16.00 Uhr, in Ausnahmefällen bis zum Wahltag, 15.00 Uhr möglich.

Rechtsgrundlage

Ein Service des Landes Sachsen