Wie beantrage ich ein Führungszeugnis?

Zuständigkeit - Voraussetzungen - Ablauf - Unterlagen - Fristen - Kosten - Rechtsvorschrift


Das Bundesamt für Justiz führt ein zentrales Register (Bundeszentralregister).

In das Register werden unter anderem eingetragen

  • strafgerichtliche Verurteilungen
  • Entscheidungen von Verwaltungsbehörden und Gerichten
  • Vermerke über Schuldunfähigkeit.

Jeder Person, die das 14. Lebensjahr vollendet hat, wird auf Antrag ein Zeugnis über den sie betreffenden Inhalt des Zentralregisters erteilt (Führungszeugnis). Hat der Betroffene einen gesetzlichen Vertreter, so ist auch dieser antragsberechtigt. Ist der Betroffene geschäftsunfähig, so ist nur sein gesetzlicher Vertreter antragsberechtigt. 


Zuständigkeit

Bürgerbüro/Einwohnermeldeamt


Voraussetzungen

Der Antragsteller hat seine Identität und, wenn er als gesetzlicher Vertreter handelt, seine Vertretungsmacht nachzuweisen. Der Betroffene und sein gesetzlicher Vertreter können sich bei der Antragstellung nicht durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen.


Ablauf

  • Die Übersendung des Führungszeugnisses an eine andere Person als den Antragsteller ist nicht zulässig.
  • Wird das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde beantragt, so wird es der Behörde unmittelbar übersandt. Die Behörde hat dem Antragsteller auf Verlangen Einsicht in das Führungszeugnis zu gewähren. Der Antragsteller kann verlangen, daß das Führungszeugnis zunächst an ein von ihm benanntes Amtsgericht zur Einsichtnahme durch ihn übersandt wird. Das Amtsgericht darf die Einsicht nur dem Antragsteller persönlich gewähren. Nach Einsichtnahme ist das Führungszeugnis an die Behörde weiterzuleiten oder, falls der Antragsteller dem widerspricht, vom Amtsgericht zu vernichten.

Notwendige Unterlagen:

  • Personalausweis bzw. Reisepass
  • Verwendungszweck, Anschrift der Behörder, an die das Führungszeugnis geschickt werden soll

Bearbeitungsfristen:

Antragstellung im Bürgerbüro/Einwohnermeldeamt - sofort

Bearbeitung beim Bundeszentralregister 1 - 2 Wochen


Folgende Bearbeitungsgebühren/Kosten entstehen:

13,00 EUR


Beachten Sie bitte nachfolgend aufgeführte Rechtsvorschriften:

Bundeszentralregistergesetz (BZRG)