Familienpass Sachsen

Zuständigkeit - Voraussetzungen - Ablauf - Unterlagen - Fristen - Kosten - Sonstiges


Vergünstigungen für Familien beim Besuch von Kultur- und Freizeiteinrichtungen im Freistaat Sachsen


Sind Sie Eltern dreier Kinder oder leben Sie mit zwei Kindern allein? Dann können Sie den Familienpass des Freistaates Sachsen beantragen. Der Familienpass wird unabhängig vom Einkommen gewährt und erlaubt den kostenlosen Zutritt zu staatlichen Einrichtungen wie Museen, Sammlungen, Burgen und Schlösser.

Bei Sonderausstellungen gelten Einschränkungen. Fragen Sie vor dem Besuch in der jeweiligen Einrichtung nach.


Wenn Sie Einwohner in Limbach-Oberfrohna sind, können Sie folgende Einrichtungen kostenlos besuchen:

  • Tierpark
  • Esche-Museum
  • Schloss Wolkenburg

Das Schwimmbad des LIMBOmar und das Freibad Sonnenbad können Sie ermäßigt nutzen. 


Zuständigkeit:

Bürgerbüro der Stadtverwaltung Limbach-Oberfrohna


Voraussetzungen:

  • ständiger Wohnsitz in Sachsen
  • Familien (Ehepaar oder eheähnliche Gemeinschaft) mit mindestens drei Kindern, für die sie Kindergeld erhalten und mit denen sie in häuslicher Gemeinschaft leben
  • Alleinerziehende, die mit mindestens zwei kindergeldberechtigenden Kindern in häuslicher Gemeinschaft leben
  • Familien mit einem kindergeldberechtigenden schwerbehinderten Kind, dessen Grad der Behinderung 50 Prozent oder mehr beträgt

Ablauf:

Sie sprechen persönlich zu unseren Öffnungszeiten im Bürgerbüro vor.

Folgende Unterlagen bringen Sie bitte mit:

  • aktuelle Kindergeldbescheinigung
  • Personalausweis
  • evtl. bereits vorhandener Familienpass

Bearbeitungsfristen:

Der Familienpass wird sofort ausgestellt bzw. verlängert.


Folgende Bearbeitungsgebühren/Kosten entstehen:

Es entstehen Ihnen keine Kosten.


Sonstiges
Der Familienpass kann bis zum Ende des übernächsten Kalenderjahres ausgestellt werden. Dies gilt nicht, wenn ein Kind in diesem Zeitraum 18 Jahre alt wird. In diesem Fall müssen Sie den Anspruch jedes Kalenderjahr neu feststellen lassen.

Weitere Informationen erhalten Sie hier


Beachten Sie bitte nachfolgend aufgeführte Dienstleistungen
Familieninitiative des Landkreises Zwickau
Gutscheine für die kostenlose bzw. ermäßigte Nutzung von Freizeiteinrichtungen des Landkreises Zwickau