Anbindung von Gewerbebetrieben an das überörtliche Verkehrsnetz durch grundhaften Ausbau der Goethestraße in Limbach-Oberfrohna
Ein Vorhaben innerhalb der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur
Seit 2019 laufen zahlreiche Straßenbauvorhaben im Ortsteil Oberfrohna, die sich teilweise bis ins Jahr 2021 fortsetzen. Da in dem Ortsteil besonders viele Fahrbahnen seit Jahren in einem äußerst schlechten Zustand waren, haben sich Verwaltung und Stadtrat gemeinsam zu diesem Kraftakt entschlossen. Grundsätzlich wird alles als koordinierte Maßnahme zwischen dem Zweckverband Frohnbach (ZV-F), dem Regionalen Zweckverband Wasserversorgung Bereich Lugau-Glauchau (RZV) und Stadt Limbach-Oberfrohna realisiert, bei denen auch vorausschauend Breitband-Leerrohre mit verlegt wurden. Geachtet wurde zudem auch auf einen barrierefreien Ausbau aller Straßen und Wege. So wurden Querungsstellen mit abgesenkten Bordsteinen und so genannten taktilen Elementen eingerichtet. Diese sind erkennbar an der weißen Markierung und der verschiedenartig strukturierten Oberfläche. Das soll Sehbehinderten und Sehschwachen das sichere Überqueren der Straßen erleichtern. Dort wo es möglich war, wurden zudem Verbesserungen für Radfahrer eingeordnet. Das reicht vom Radfahrschutzstreifen wie entlang der Lindenstraße bis hin zum kombinierten Fuß- und Radweg auf der Schröderstraße. Natürlich wurden die Gehwege bei allen Vorhaben mit auf Vordermann gebracht und die Straßenbeleuchtung neu errichtet und auf energiesparendes LED umgestellt.
Nachdem Lindenstraße, Gabelsbergerstraße, Schröderstraße und Willy-Böhme-Straße bereits fertig gestellt wurden, liefen bis Dezember 2021 noch die Arbeiten an der Goethestraße. Nach anderthalb Jahren Bauzeit konnte diese aber am 8. Dezember 2021 für den Verkehr freigegeben werden Die Kosten für die 410 m lange Straße beliefen sich hierbei auf rund 1.060.000 Euro, welche zu 85 Prozent durch Fördermittel aus der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur gedeckt wurden.
Diese Maßnahme wird mitfinanziert mit Steuermitteln auf Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes. Die Mitfinanzierung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie erfolgt auf der Grundlage des vom Deutschen Bundestag beschlossenen Haushaltes.