Abwasserbeseitigung – Was kostet sie mich?

Hin und wieder kommt die Frage auf, wie hoch eigentlich die Kostenbelastung der Bürger durch Abwassergebühren sei und ob es sich dabei im Vergleich zur Nachbarschaft um einen hohen Wert handelt oder nicht.

Eine pauschale Antwort allein anhand der im jeweiligen Gebiet geltenden Tarife ist nicht möglich. Denn der persönlich zu zahlende Geldbetrag jedes Einzelnen hängt von zahlreichen individuellen und örtlichen Gegebenheiten ab. Dazu gehören u.a. die Art und der Umfang der Abwasserbeseitigung beim konkreten Grundstück, die Intensität der Benutzung der öffentlichen Abwasseranlagen (z.B. Abwassermenge), deren technischer Zustand und die Arbeitsweise. Weitere Faktoren sind die Wirtschaftlichkeit des Aufgabenträgers und die von ihm gewählte Form der Refinanzierung der Kosten der öffentlichen Einrichtung, etwa über Abwasserbeiträge, Grundgebühren, Mengengebühren usw. Deshalb bedient man sich zur Beantwortung eines typischen Fallbeispieles.

 

Im Folgenden wird ein Vier-Personen-Haushalt betrachtet mit einem Schmutzwasseranfall (entspricht dem Trinkwasserverbrauch) von 120 Kubikmetern im Jahr. Das Grundstück verfügt über einen Vollanschluss, also Ableitung und Behandlung mittels öffentlicher Abwasseranlage. Zum Haushalt gehört eine 100 Quadratmeter umfassende versiegelte Grundstücksfläche, wovon Niederschlagswasser in die öffentliche Kanalisation gelangt. Diese Daten repräsentieren etwa die Wohn- und Lebensverhältnisse junger Familien.

In der untenstehenden Tabelle sind für dieses Fallbeispiel die spezifischen Kosten der Größe nach aufgeführt, wie sie sich hier und in 19 benachbarten Gebieten der für die öffentliche Abwasserbeseitigung zuständigen Körperschaften ergeben. Rechts daneben findet sich die Zahl der zum jeweiligen Hoheitsgebiet gehörenden Einwohner. In ganz Sachsen gibt es etwa 100 solcher Aufgabenträger. Für die Stadt Limbach-Oberfrohna und die Gemeinde Niederfrohna ist dies der Abwasserzweckverband „Zweckverband Frohnbach“. Alle Angaben beziehen sich auf die Gebührentarife mit Stand vom Oktober 2022. (Einige Aufgabenträger haben für das Jahr 2023 Erhöhungen angekündigt.)

 

Wie man erkennen kann, reicht die Spanne der Pro-Kopf-Belastungen in einem typischen Vier-Personen-Haushalt mit Vollanschluss von 80,01 Euro bis 145,30 Euro im Jahr. Mit der Belastung von jährlich 109,65 Euro gehört der Zweckverband Frohnbach zum unteren Fünftel des Feldes. Der kleinste Wert im Feld ist rund 27 Prozent niedriger, das Maximum liegt knapp ein Drittel höher.

Im Diagramm (Abbildung 1) sind die Pro-Kopf-Belastungen über den entsprechenden Einwohnerzahlen abgetragen. Die graphische Darstellung zeigt, dass es keinen signifikanten Zusammenhang zwischen der „Größe“ des Aufgabenträgers und der Höhe der spezifischen Gebührenbelastung in seinem Gebiet gibt. Große Organisationseinheiten arbeiten also nicht schon wegen der auftretenden Skaleneffekte wesentlich effektiver als kleine. Eine hohe Anschlussdichte z.B. in Großstädten führt nicht zwangsläufig zu einer besseren Wirtschaftlichkeit und zu einem niedrigeren Gebührentarif.

 

 

Abbildung 1: Pro-Kopf-Belastung durch Gebühren und Beiträge in Abhängigkeit von der Anzahl der Einwohner (Abwasserbeseitigungspflichtige / Erfüllungsgehilfen der Region im Vergleich)

Die Abbildung 2 gibt den zeitlichen Verlauf der Pro-Kopf-Gebührenbelastung im Zuständigkeitsbereich des Zweckverbandes Frohnbach wieder. Demnach liegt die Belastung heute praktisch auf demselben Niveau wie im Jahre 1998, also vor knapp 25 Jahren. Faktisch ist es dem Zweckverband damit gelungen, die ständigen allgemeinen Preiserhöhungen durch entsprechende Einsparungen aufzufangen. Dazu haben auch die langjährig in den Kanal- und Anlagenbestand getätigten Investitionen beigetragen, welche in der Vergangenheit mit Fördermitteln des Freistaates Sachsen unterstützt wurden. Dadurch blieben vor allem überraschende und teure Reparaturen erspart. Mittlerweile sind mehr als zwei Drittel des rund 150 km langen Kanalnetzes erneuert worden. Die in vielen Abschnitten erfolgte Modernisierung der zentralen Kläranlage in Niederfrohna führte sowohl zu einem deutlich geringeren Energiebedarf als auch zu einem Rückgang des Klärschlammanfalls um mehr als 60 Prozent. Benötigte Elektroenergie kommt etwa zur Hälfte aus der Eigenproduktion (Klärgas, Sonne). Daher schlagen rapide Strompreiserhöhungen nicht übermäßig durch. Inzwischen wird der noch übrigbleibende Klärschlamm – wie von der Verbandsversammlung mit dem Energiekonzept schon im Jahr 2011 beschlossen – zu einem von Gärtnern und Bauern geschätzten Produkt gewandelt. Es ist umweltfreundlich und entspricht der deutschen Düngemittelverordnung. Die ersparten Entsorgungskosten kommen den Gebührenzahlern zugute.

Abbildung 2: Zeitliche Entwicklung der Pro-Kopf-Belastung durch Abwassergebühren für einen Vier-Personen-Haushalt mit Vollanschluss im Verbandsgebiet des ZVF seit dem Bestehen des Verbandes

Im hiesigen Verbandsgebiet ist auch im Jahr 2023 keine Erhöhung des Gebührentarifes vorgesehen. Die von den in der Verbandsversammlung vertretenen Stadt- und Gemeinderäten beschlossene Gebührenkalkulation reicht bis in das Jahr 2025.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Zweckverband Frohnbach für den in seinem Verbandsgebiet typischen Fall der Vollkomfort-Entwässerung eines Vier-Personen-Haushaltes deutlich unterhalb des Durchschnittes liegende Abgaben verlangt. Neben den vergleichsweise günstigen Abwassergebühren dürften die Vorteile, dass keine Abwasserbeiträge erhoben werden und die Abwassergebühren seit Jahrzehnten alles in allem nahezu gleichbleibend sind, weitere gute Gründe dafür sein, sich mit seiner (jungen) Familie oder als Unternehmen im Verbandsgebiet niederzulassen. Denn insbesondere diese Personengruppen bevorzugen und brauchen stabile Verhältnisse.

Dr. Steffen Heinrich, Geschäftsleiter Zweckverband Frohnbach