Zulassung von Photovoltaik- Freiflächenanlagen (PV-FFA) im Stadtgebiet der Großen Kresistadt Limbach-Oberfrohna
Handlungsleitfaden zur Vorprüfung vor Einleitung eines Bauleitverfahrens
Mit Beschluss vom 03.06.2024 stimmte der Stadtrat dem beiliegenden Merkblatt für die Zulassung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen (PV-FFA) im Stadtgebiet der Großen Kreisstadt Limbach-Oberfrohna zu und ebnete so den Weg für eine einheitliche Vorgehensweise bei der Entscheidung über eingegangene Vorhabenanträge zu PV-FFA im Gemeindegebiet der Großen Kreisstadt Limbach-Oberfrohna sowie einen transparenten Verfahrensablauf.
Die Große Kreisstadt Limbach-Oberfrohna bekennt sich grundsätzlich zum Thema Klimaschutz und möchte gleichermaßen sicherstellen, dass mit verfügbaren Flächen beispielsweise für Tier- und Naturschutz oder als wichtigste Produktionsgrundlage für die Erzeugung von Lebensmitteln sowie für die Bewahrung einzigartiger Kulturgüter auch in Zukunft gewissenhaft umgegangen wird.
Grundlage und Anlass für die Erarbeitung des Merkblattes stellen die aktuell rasanten Entwicklungen technischer und rechtlicher Rahmenbedingungen im Bereich des Ausbaus zur Nutzung regenerativen Energien dar.
Die mit dem Merkblatt für die Zulassung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen (PV-FFA) im Stadtgebiet der Großen Kreisstadt Limbach-Oberfrohna erarbeiteten Punkte verfolgen im Wesentlichen folgende Ziele:
- die Gleichbehandlung sämtlicher Antragsteller
- einen sachlichen Überblick über wichtige Entscheidungskriterien
- die wichtigsten formalen, ökologischen, sozialen, technischen und wirtschaftlichen Voraussetzungen für eine Antragstellung
Die im Merkblatt aufgeführten Prüfkriterien sollen vordergründig zur Bewertung von Vorhaben im Außenbereich angewendet werden, für die ein Bauleitverfahren durchgeführt werden muss, um Baurecht zu schaffen.
Vorhabenträger werden angehalten ihre vollständigen und aussagekräftigen Unterlagen gemäß Merkblatt per E-Mail an post@limbach-oberfrohna.de bzw. postalisch an Stadtverwaltung Limbach-Oberfrohna, Rathausplatz 1, 09212 Limbach-Oberfrohna zu senden.
Die Prüfung der Vorhabenanträge gemäß Handlungsleitfaden erfolgt vor Einreichung ins politische Gremium, dem die Entscheidung über den Antrag obliegt.
Die aktuell geltenden rechtlichen Bestimmungen werden durch das vorliegende Entscheidungspapier nicht ersetzt.
Bei Fragen zum Vorgehen und zum Handlungsleitfaden wenden Sie sich bitte an:
Frau Stefanie Lindner
Fachbereich IV | Stadtentwicklung | Stadtplanung
Stadtverwaltung Limbach-Oberfrohna
Rathausplatz 1 | 09212 Limbach-Oberfrohna
Tel.: +49 3722 78-307
Fax: +49 3722 78-303
E-Mail: s.lindner@limbach-oberfrohna.de * | www.limbach-oberfrohna.de
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