Anmeldung

Zuständigkeit - Unterlagen - Fristen - Kosten - Rechtsvorschrift


Wer eine Wohnung bezieht hat sich innerhalb von 2 Wochen bei der Meldebehörde anzumelden. Für Personen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr sind die Erziehungs- oder Sorgeberechtigten meldepflichtig.

Die Anmeldung ist persönlich mit den Personalausweis bzw. Reisepass im Bürgerbüro vorzunehmen. Bei Ehepartnern genügt die Vorsprache einer meldepflichtigen Person.

Für Personen, für die ein Pfleger oder Betreuer bestellt ist, bei dem das Aufenthaltsbestimmungsrecht liegt, hat dieser die Meldepflicht wahrzunehmen. Der Betreuerausweis bzw. der Gerichtsbeschluss ist bei der Meldebehörde vorzulegen.

Neugeborene, die in der Wohnung der Eltern aufgenommen werden, brauchen nicht angemeldet zu werden, da die Geburtenmitteilung vom Standesamt automatisch an das Einwohnermeldeamt weitergeleitet wird.


Zuständigkeit

Die Stadtverwaltung ist zuständig für das Stadtgebiet von Limbach-Oberfrohna und für die Gemeinde Niederfrohna.


Notwendige Unterlagen:

Für Ihre Anmeldung benötigen Sie:

  • Personalausweise, Reisepässe bzw. Kinderreisepässe der Anmeldenden (für den Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnanschrift)
  • eine Bestätigung des Wohnungsgebers (der Mitvertrag ist nicht ausreichend)

Bearbeitungsfristen

Anmeldungen werden sofort bearbeitet. Über Ihre Anmeldung erhalten sie eine gebührenfreie Bestätigung


Folgende Bearbeitungsgebühren/ Kosten entstehen:

keine


Beachten Sie bitte nachfolgend aufgeführte Rechtsvorschriften:

§ 17 und § 19 Bundesmeldegesetz