Abmeldung
Zuständigkeit - Ablauf - Unterlagen - Fristen - Kosten - Rechtsvorschrift
Für Einwohner und Einwohnerinnen unter 16 Jahren sind die Erziehungs- oder Sorgeberechtigten meldepflichtig.
Verstorbene Einwohner werden automatisch über das Standesamt abgemeldet.
Zuständigkeit
Die Stadtverwaltung ist zuständig für das Stadtgebiet von Limbach-Oberfrohna und für die Gemeinde Niederfrohna.
Ablauf
Die Abmeldung ist persönlich im Einwohnermeldeamt vorzunehmen.
Notwendige Unterlagen:
Für Ihre Abmeldung benötigen Sie:
- Personalausweise, Reisepässe bzw. Kinderreisepässe der Abmeldenden (für den identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnanschrift)
- eine Bestätigung des Wohnungsgebers (der Mitvertrag ist nicht ausreichend)
Bearbeitungsfristen
Abmeldungen werden sofort bearbeitet. Über Ihre Meldung erhalten sie eine gebührenfreie Abmeldebestätigung.
Folgende Bearbeitungsgebühren/ Kosten entstehen:
keine
Beachten Sie bitte nachfolgend aufgeführte Rechtsvorschriften:
§ 17, § 19 und § 21 BMG