Abmeldung

Zuständigkeit - Ablauf - Unterlagen - Fristen - Kosten - Rechtsvorschrift


Für Einwohner und Einwohnerinnen unter 16 Jahren sind die Erziehungs- oder Sorgeberechtigten meldepflichtig.

Verstorbene Einwohner werden automatisch über das Standesamt abgemeldet.


Zuständigkeit

Die Stadtverwaltung ist zuständig für das Stadtgebiet von Limbach-Oberfrohna und für die Gemeinde Niederfrohna.


Ablauf

Die Abmeldung ist persönlich im Einwohnermeldeamt vorzunehmen.


Notwendige Unterlagen:

Für Ihre Abmeldung benötigen Sie:

  • Personalausweise, Reisepässe bzw. Kinderreisepässe der Abmeldenden (für den identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnanschrift)
  • eine Bestätigung des Wohnungsgebers (der Mitvertrag ist nicht ausreichend)

Bearbeitungsfristen

Abmeldungen werden sofort bearbeitet. Über Ihre Meldung erhalten sie eine gebührenfreie Abmeldebestätigung.


Folgende Bearbeitungsgebühren/ Kosten entstehen:

keine


Beachten Sie bitte nachfolgend aufgeführte Rechtsvorschriften:

§ 17, § 19 und § 21 BMG