Bekanntmachung der Vorkaufsrechtsatzung zum Bebauungsplan "Am Friesenweg"
Die Große Kreisstadt Limbach-Oberfrohna plant die städtebauliche Neuordnung und nachhaltige Entwicklung des Gebietes „Am Friesenweg“. Zu diesem Zweck wird ein zweistufiges Bebauungsplanverfahren mit integriertem Grünordnungsplan und Umweltprüfung gemäß § 2 ff. BauGB Baugesetzbuch durchgeführt.
Am 27.01.2025 hat der Stadtrat der Großen Kreisstadt Limbach-Oberfrohna in seiner öffentlichen Sitzung (Beschlussvorlage 005/2025) den Aufhebungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 15 "Burgstädter Straße/Friesenweg" und den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan "Am Friesenweg" gefasst.
Zur Sicherung der Planung fasste der Stadtrat am 27.01.2025 in seiner öffentlichen Sitzung (Beschlussvorlage 007/2025) den Beschluss zur Aufstellung der Satzung über das Vorkaufsrecht gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB für das Gebiet des Bebauungsplanes „Am Friesenweg“ in Limbach-Oberfrohna.
Der Geltungsbereich ist in der Anlage dargestellt.