Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gesucht

Im Falle der Auflösung des Deutschen Bundestages soll am 23. Februar 2025 die Neuwahl stattfinden. Wir suchen Wahlhelferinnen und Wahlhelfer, die gemeinsam mit der Stadtverwaltung das Recht auf freie und demokratische Wahlen umsetzen und für einen reibungslosen Ablauf der Bundestagswahl in den Wahlbezirken sorgen. Eine Mitarbeit ist in allgemeinen Wahlvorständen (in einem Wahlraum im Stadtgebiet) oder in einem Briefwahlvorstand in der Stadtverwaltung möglich. Ihre Wünsche hinsichtlich Funktion und des Einsatzortes werden soweit wie möglich berücksichtigt.

Besondere Kenntnisse werden nicht vorausgesetzt. Sie erhalten zur Vorbereitung lediglich ein Merkblatt. Eine Einweisung in die Aufgaben erfolgt am Wahltag.

Für den Einsatz als ehrenamtliche/r Wahlhelfer/in wird je nach Funktion eine Entschädigung nach der Entschädigungssatzung gezahlt:

                                   in einem allgemeinen         in einem Brief-
                                   Wahlvorstand:                     wahlvorstand:

Vorsteher/in               50,00 EUR                            45,00 EUR
Stellvertreter/in          45,00 EUR                            40,00 EUR
Beisitzer/in                 40,00 EUR                            35,00 EUR

Allgemeine Wahlvorstände organisieren am Wahltag die Stimmabgabe und die Auszählung der Stimmzettel. Es gibt Einsatz- und Pausenzeiten, so dass die Präsenz im Allgemeinen nicht den ganzen Tag erforderlich ist. Gegen 17.30 Uhr trifft sich dann der gesamte Wahlvorstand, um nach Ablauf der Wahlzeit das Wahlergebnis zu ermitteln.

Darüber hinaus werden zur Feststellung des Briefwahlergebnisses Briefwahlvorstände gebildet. Briefwahlvorstände beginnen ihre Tätigkeit nachmittags mit der Zulassung der Wahlbriefe und übernehmen ab 18 Uhr die Stimmauszählung.

Wer sich für diese ehrenamtliche Tätigkeit zu o.g. Wahlterminen interessiert und zum Zeitpunkt der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet hat, kann uns die anliegende Bereitschaftserklärung ausgefüllt und unterschrieben per E-Mail an wahlen@limbach-oberfrohna.de senden. Die Datenschutzinformation finden Sie unter der Rubrik Rathaus L.-O./ Informationen nach DS-GVO.

Für Fragen stehen wir gern auch telefonisch unter der Rufnummer 03722 / 78-210 oder 78-242 zur Verfügung.

Information zur Datenverarbeitung:
Unsere Informationen zur Datenverarbeitung nach Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) finden Sie hier.

Ihre Stadtverwaltung Limbach-Oberfrohna
Fachbereich Zentrale Dienste/ Wahlen

Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gesucht

Im Falle der Auflösung des Deutschen Bundestages soll am 23. Februar 2025 die Neuwahl stattfinden. Wir suchen Wahlhelferinnen und Wahlhelfer, die gemeinsam mit der Stadtverwaltung das Recht auf freie und demokratische Wahlen umsetzen und für einen reibungslosen Ablauf der Bundestagswahl in den Wahlbezirken sorgen. Eine Mitarbeit ist in allgemeinen Wahlvorständen (in einem Wahlraum im Stadtgebiet) oder in einem Briefwahlvorstand in der Stadtverwaltung möglich. Ihre Wünsche hinsichtlich Funktion und des Einsatzortes werden soweit wie möglich berücksichtigt.

Besondere Kenntnisse werden nicht vorausgesetzt. Sie erhalten zur Vorbereitung lediglich ein Merkblatt. Eine Einweisung in die Aufgaben erfolgt am Wahltag.

Für den Einsatz als ehrenamtliche/r Wahlhelfer/in wird je nach Funktion eine Entschädigung nach der Entschädigungssatzung gezahlt:

                                   in einem allgemeinen         in einem Brief-
                                   Wahlvorstand:                     wahlvorstand:

Vorsteher/in               50,00 EUR                            45,00 EUR
Stellvertreter/in          45,00 EUR                            40,00 EUR
Beisitzer/in                 40,00 EUR                            35,00 EUR

Allgemeine Wahlvorstände organisieren am Wahltag die Stimmabgabe und die Auszählung der Stimmzettel. Es gibt Einsatz- und Pausenzeiten, so dass die Präsenz im Allgemeinen nicht den ganzen Tag erforderlich ist. Gegen 17.30 Uhr trifft sich dann der gesamte Wahlvorstand, um nach Ablauf der Wahlzeit das Wahlergebnis zu ermitteln.

Darüber hinaus werden zur Feststellung des Briefwahlergebnisses Briefwahlvorstände gebildet. Briefwahlvorstände beginnen ihre Tätigkeit nachmittags mit der Zulassung der Wahlbriefe und übernehmen ab 18 Uhr die Stimmauszählung.

Wer sich für diese ehrenamtliche Tätigkeit zu o.g. Wahlterminen interessiert und zum Zeitpunkt der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet hat, kann uns die anliegende Bereitschaftserklärung ausgefüllt und unterschrieben per E-Mail an wahlen@limbach-oberfrohna.de senden. Die Datenschutzinformation finden Sie unter der Rubrik Rathaus L.-O./ Informationen nach DS-GVO.

Für Fragen stehen wir gern auch telefonisch unter der Rufnummer 03722 / 78-210 oder 78-242 zur Verfügung.

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