"Ehrenamt stärken. Versorgung sichern"

Neues Förderprogramm für Initiativen im ländlichen Raum

Das Bundesministerium für Umwelt und Landwirtschaft hat ein neues Förderprogramm aufgelegt. Darauf weist der heimische Wahlkreisabgeordnete Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie Marco Wanderwitz MdB, hin. Die Fördermaßnahme richtet sich an Initiativen in ländlichen Räumen in Deutschland. Es sind Initiativen antragsberechtigt, deren Maßnahmen überwiegend in kreisangehörigen Städten und Gemeinden von maximal 50.000 Einwohnern wirken.

Ab dem 24. Juni 2020 können folgende Organisationen, die über eine Niederlassung in der Bundesrepublik Deutschland verfügen, eine Interessenbekundung einreichen:
- eingetragene Vereine (e.V.)
- gemeinnützige GmbHs (gGmbH)
- öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften
- als gemeinnützig anerkannte Stiftungen des bürgerlichen Rechts
- genossenschaftlich organisierte Dorfläden und Dorfgaststätten

Weitere Infos sowie die Höhe der Fördermittel finden Sie in diesem Anhang: