• erweiterte Melderegisterauskunft

    Zuständigkeit - Ablauf - Fristen - Kosten - Rechtsvorschrift

    Soweit jemand ein berechtigtes Interesse glaubhaft macht, darf die Meldebehörde eine erweiterte Melderegisterauskunft erteilen über Vor- und Familiennamen, Doktorgrad, gegenwärtige Anschrift, Tag und Ort der Geburt, frühere ...
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  • einfache Melderegisterauskunft

    Zuständigkeit - Ablauf - Fristen - Kosten - Rechtsvorschrift

    Die Meldebehörde darf Auskunft erteilen zu Familienname, Vornamen, Doktorgrad, derzeitige Anschriften einzeln bestimmter Einwohner, sofern die Person verstorben ist, diese Tatsache.
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