Die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld wird befristet bis zum 30. Juni 2022 auf bis zu 28 Monate verlängert.
Kurzarbeitergeld hilft, Ihrem Betrieb wertvolle Arbeitskräfte zu erhalten, auch wenn Ihre Beschäftigten vorübergehend zu wenig Arbeit haben. Für die Zeit der Kurzarbeit ersetzt es Ihnen einen Teil der Kosten des Entgelts für Ihre Beschäftigten. Außerdem werden Ihnen die Sozialversicherungsbeiträge abzüglich der Arbeitslosenversicherung pauschaliert zu 50 oder 100 Prozent erstattet.
Voraussetzungen für Kurzarbeitergeld
Kurzarbeitergeld erfordert, dass Ihr Betrieb bestimmte Voraussetzungen erfüllt. So müssen zum Beispiel
- mindestens 10 Prozent Ihrer Beschäftigten einen Entgeltausfall von mehr als 10 Prozent haben.
- Ihre Angestellten Überstunden und positive Zeitguthaben abgebaut haben (bis auf bestimmte Ausnahmen).
Höhe des Kurzarbeitergeldes
Ihre Beschäftigten erhalten 60 Prozent des Netto-Entgelts als Kurzarbeitergeld (Beschäftigte mit mindestens einem Kind: 67 Prozent).
Ab dem 4. Bezugsmonat kann das Kurzarbeitergeld erhöht werden – vorausgesetzt, der Entgeltausfall beträgt im jeweiligen Monat mindestens 50 Prozent. Die Erhöhung des Kurzarbeitergeldes erfolgt in diesem Fall gestaffelt:
Bezugsmonat 1 - 3:
60/67* Prozent des Netto-Entgelts (*Beschäftigte mit mindestens 1 Kind)
Ab dem 4. Bezugsmonat:
70/77* Prozent des Netto-Entgelts (*Beschäftigte mit mindestens 1 Kind)
Ab dem 7. Bezugsmonat:
80/87* Prozent des Netto-Entgelts (*Beschäftigte mit mindestens 1 Kind)
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