Abbruch der ehemaligen Ritterburg

Ein Vorhaben in der LEADER-Region Schönburger-Land

Das direkt an der Dorfstraße in Kaufungen befindliche Gebäude wurde um ca. 1920 errichtet und Jahrzehnte lang als Gaststätte „Ritterburg“ genutzt. Zeitweise war das Gebäude Sitz der Gemeindeverwaltung von Kaufungen. Zuletzt war hier der örtliche Jugendclub ansässig. Das etwas eingerückte Gebäude wurde ca. 1925 errichtet und bis 2014 zu Wohnzwecken genutzt. In den letzten Jahren haben Witterungseinflüsse, vor allem Stürme und Starkregen, den Gebäuden schwer zugesetzt. Dadurch wurden Teile des Daches abgedeckt, Nässe, Pilz und Schimmel breiten sich aus. Die marode Bausubstanz stellte zunehmend eine Gefährdung für das unmittelbare Umfeld dar. Deswegen gab es zum durchgeführten Abbruch keine vernünftige Alternative. Damit konnten auch insgesamt ca. 600 m2 Fläche entsiegelt werden.

Für den Abbruch wurden Mittel in Höhe von 50.000 EUR der LEADER-Region Schönburger Land bereitgestellt. Dafür war eine Projektskizze eingereicht worden, welche vom Koordinierungskreis der Region positiv bestätigt wurde.

Zuständig für die Durchführung der ELER-Förderung im Freistaat Sachsen ist das Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft, Referat Förderstrategie, ELER-Verwaltungsbehörde.

 

Abbruch der ehemaligen Ritterburg

Ein Vorhaben in der LEADER-Region Schönburger-Land

Das direkt an der Dorfstraße in Kaufungen befindliche Gebäude wurde um ca. 1920 errichtet und Jahrzehnte lang als Gaststätte „Ritterburg“ genutzt. Zeitweise war das Gebäude Sitz der Gemeindeverwaltung von Kaufungen. Zuletzt war hier der örtliche Jugendclub ansässig. Das etwas eingerückte Gebäude wurde ca. 1925 errichtet und bis 2014 zu Wohnzwecken genutzt. In den letzten Jahren haben Witterungseinflüsse, vor allem Stürme und Starkregen, den Gebäuden schwer zugesetzt. Dadurch wurden Teile des Daches abgedeckt, Nässe, Pilz und Schimmel breiten sich aus. Die marode Bausubstanz stellte zunehmend eine Gefährdung für das unmittelbare Umfeld dar. Deswegen gab es zum durchgeführten Abbruch keine vernünftige Alternative. Damit konnten auch insgesamt ca. 600 m2 Fläche entsiegelt werden.

Für den Abbruch wurden Mittel in Höhe von 50.000 EUR der LEADER-Region Schönburger Land bereitgestellt. Dafür war eine Projektskizze eingereicht worden, welche vom Koordinierungskreis der Region positiv bestätigt wurde.

Zuständig für die Durchführung der ELER-Förderung im Freistaat Sachsen ist das Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft, Referat Förderstrategie, ELER-Verwaltungsbehörde.